AGB

Allgemein Verkaufs- Montage- und Lieferungsbedingungen

der Riesterer GmbH, Freiburg


1. Geltung und Vertragsschluss

1.1. Lieferungen und Leistungen an den Kunden gleich welcher Art erfolgen ausschließlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistung anerkennt.

Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn Riesterer ihnen nicht widerspricht.

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


1.2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Auftraggeber oder Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.


1.3. Angebote von Riesterer sind freibleibend.

Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Riesterer zustande. Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und sonstige Bestätigungsschreiben von Riesterer werden vom Kunden als inhaltlich richtig anerkannt, es sei denn, er widerspricht diesen schriftlich unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Werktagen ab Zugang. Mit der Bestellung eines Werkes oder einer Ware erklärt der Auftraggeber oder Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe des Werkes oder der Ware an den Auftraggeber oder Kunden erklärt werden.


1.4. Bestellt der Verbraucher das Werk oder die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen.

Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.


1.5. Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen der Produkte bleiben vorbehalten. Maße, Abbildungen und Zeichnungen dienen allein der Vorinformation des Kunden und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch Riesterer.

Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Produkte dienen der Illustration und sind nicht verbindlich.


1.6. Soweit im einzelnen etwas Abweichendes nicht ausdrücklich vereinbart ist, gelten ergänzend und in nachfolgender Reihenfolge hinsichtlich des Vertragsinhaltes die Festlegungen und Spezifikationen in den Angebotsschreiben, die Baupläne und Leistungsbeschreibungen, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.


1.7. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.

Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.


1.8. Sofern der Verbraucher das Werk oder die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Verbraucher auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.


2. Kostenvoranschlag/Vorarbeiten


2.1. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Stoffe im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen.

Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 4 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.


2.2. Kostenvoranschläge sind aufgrund Vereinbarung kostenpflichtig.


2.3. Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungs-unterlagen, Plänen, Zeichnungen und Modellen, die vom Auftraggeber angefordert werden, sind ebenfalls aufgrund Vereinbarung vergütungspflichtig.


2.4. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Gesamtpreis kann bei der Berechnung des Auftrages nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.


3. Lieferung


3.1. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie mit dem Kunden vereinbart oder von Riesterer schriftlich bestätigt sind.

Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung und nach Klärung der technischen Fragen sowie dem Eingang vom Kunden zu stellender Unterlagen und Pläne.


3.2. Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Liefer- oder Transportverzögerungen oder Arbeitskämpfe entbinden Riesterer für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung, soweit sie nicht von Riesterer zu vertreten sind. Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Störung.

Falls die Störung länger als 6 Monate dauert, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht.


3.3. Gerät Riesterer in Verzug, ist der Kunde erst nach Mahnung und Verstreichen lassen einer angemessenen Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bedingungen anders ergibt.


3.4. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder hat er sonst eine Verzögerung der Absendung zu vertreten, kann Riesterer die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden lagern. Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zu Abnahme der Produkte kann Riesterer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Weitere Rechte bleiben unberührt.


3.5. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen

Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.


3.6. Riesterer ist zu Teillieferungen berechtigt. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit aus der Geschäftsbeziehung in Verzug ist, ruht unsere Lieferverpflichtung.


3.7. Sofern etwas Abweichendes nicht vereinbart ist, gilt unsere Lieferung und Leistung spätestens mit der Ingebrauchnahme als abgenommen. Riesterer ist berechtigt, die Abnahme von Teilleistungen zu verlangen.


4. Preise und Zahlungsbedingungen


4.1. Alle Preise werden, nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Riesterer- Preisliste berechnet, sofern etwas Abweichendes nicht vereinbart ist oder sich unmittelbar aus der Auftragsbestätigung ergibt. Sie verstehen sich ab unserem Lager zuzüglich Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Scheck- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.


4.2. Zahlungen hat der Kunde, soweit nicht ein Abweichendes vereinbart ist, zu leisten wie folgt:

40 % bei Auftragserteilung oder nach Eingang des Bestätigungsschreibens,

50 % bei Montagebeginn und

10 % nach Beendigung der Hauptmontage/Eröffnung.

Der Restbetrag ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungseingang zu leisten.


4.3. Bei Zahlungen durch Überweisung, Scheck oder Wechsel gilt der Wertstellungstag als Stichtag des Eingangs.

Schecks und Wechsel werden von Riesterer nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.


4.4. Überschreitet der Kunde das Zahlungsziel, behalten wir uns vor, Verzugsschaden geltend zu machen. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.


4.5. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden Riesterer andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist Riesterer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. In diesen Fällen kann Riesterer auch ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist.


4.6. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.

Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


4.7. Bei nachträglichen Änderungen der Ausführung oder Konstruktion sowie der Maße gegenüber unserem Angebot oder dem Bestätigungsschreiben sei es auf Grund des Wunsch des Kunden, technischer Zwangsläufigkeiten, unvorhergesehener Erschwernisse oder sonstiger, von Riesterer nicht zu beeinflussender Umstände, ist Riesterer berechtigt, zusätzlichen Aufwand dem Kunden nachzuberechnen.


4.8. Unsere Ansprüche auf Werklohn gegenüber Unternehmern verjähren in fünf Jahren.


5. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel


5.1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss oder von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber dem Auftragnehmer oder durch Rücksendung der Ware zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.


5.2. Wir behalten uns vor, mit der Durchführung des Auftrages erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.


5.3. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.


5.4. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.


6. Eigentumsvorbehalt


6.1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.


6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.


6.3. Der Kunde darf die Produkte nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Vereinbarung eines entsprechenden Eigentumsvorbehalts veräußern, wobei er Riesterer bereits hiermit die daraus resultierenden Forderungen in Höhe der offenen Forderungen von Riesterer sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt abtritt. Diese Befugnis ist widerruflich. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.


6.4. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Produkte überträgt der Kunde schon jetzt in Höhe des Preises des Vorbehaltsprodukte das Eigentum zur Sicherheit an Riesterer und verwahrt den Gegenstand unentgeltlich für Riesterer. Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware übernimmt der Kunde für Riesterer, ohne dass Riesterer daraus Verpflichtungen entstehen. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.


6.5. Soweit der Wert der Sicherheiten von Riesterer den Nennwert der offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, wird Riesterer auf Verlangen Sicherheiten freigegeben.


6.6. Soweit Riesterer sein Eigentum an unter Vorbehaltseigentum gelieferten Produkten dadurch verliert, dass diese wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder eines Gebäudes wurden, kann Riesterer bis zur Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung die gelieferten Produkte auf Kosten des Kunden vom Grundstück oder Gebäude entfernen und einlagern. Mit der Trennung vom Grundstück oder Gebäude werden diese Gegenstände wieder Eigentum von Riesterer. Der Kunde ist verpflichtet, etwa bestehende Pfandrechte oder sonstige Berechtigungen Dritter unverzüglich Riesterer mitzuteilen und abzulösen sowie auch im übrigen für die Wiederbeschaffung des lastenfreien Eigentums von Riesterer Sorge zu tragen.


6.7. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Vorbehalt des Eigentums gelieferten Produkte oder die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung hieraus entstehenden Gegenstände gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer-, Einbruchs- und Wassergefahren ausreichend zu versichern und sie pfleglich zu behandeln.

Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Soweit von Verbrauchern gegen uns Ansprüche auf Nacherfüllung sowie Rücktritts- und Minderungsrechte bestehen, verjähren diese in zwei Jahren ab Ablieferung bzw. Abnahme.


7. Gewährleistung


7.1. Der Unternehmer muss die Lieferung sofort nach Erhalt überprüfen und etwaige Beanstandungen sowie offene oder versteckte Mängel Riesterer gegenüber unverzüglich schriftlich anzeigen, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt bzw. nach Entdeckung. Der Unternehmer verliert Gewährleistungs- und Ersatzansprüche hinsichtlich fehlender garantierter Eigenschaften, wenn er die Lieferung nicht sofort nach Erhalt, spätestens vor Bearbeitung, Verbrauch, Gebrauch, Einbau oder Weiterveräußerung überprüft und uns Beanstandungen nicht innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilt. Nach Ablauf dieser Fristen bzw. spätestens sechs Monate nach Lieferung sind sämtliche Gewährleistung- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner


7.2. Wir leisten für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Riesterer über, soweit sie sich nicht schon in Riesterer Eigentum befanden.

Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung statt der Leistung verlangen.

Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit die gelieferten Produkte wegen nicht ordnungsgemäßer Wartung und Reinigung, wegen Beschädigung, unsachgemäßer Benutzung, Behandlung oder Reparatur defekt sind.

Für Fremderzeugnisse oder Fremdprodukte, die mit Lieferungen und Leistungen von Riesterer verbunden werden oder gemeinsam mit diesen Produkten eingesetzt werden, sind Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gegen Riesterer ausgeschlossen, wobei Riesterer diejenigen Haftungsansprüche an den Kunden abtritt, die Riesterer dem Lieferanten der Fremdlieferung gegenüber zustehen.

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen übernimmt Riesterer keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit unserer Lieferungen und Leistungen, sofern diese durch den Kunden mit Fremdprodukten verbunden oder gemeinsam mit diesen betrieben werden.

Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.


7.3. Sofern Riesterer die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Rechte des Kunden wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht, betreffen, verjähren gegenüber Unternehmern in einem Jahr, gegenüber Verbrauchern in zwei Jahren ab Abnahme des Werkes. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 1 dieser Bestimmung).

Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn Riesterer ein grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.


7.4. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche

unberührt. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.


7.5. Weitere Ansprüche, insbesondere wegen Folgeschäden, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche, auch aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung und insbesondere aus Produkthaftung oder sonstigen Rechtsgründen bestehen gegen uns, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für leichte Fahrlässigkeit haften wir, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden und die Pflichtverletzung auf unserer Betriebsorganisation beruht. Diese Ansprüche verjähren in sechs Monaten, wobei die Verjährungsfristen mit der Auslieferung beginnen.


7.6. Weitgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht in diesen Bedingungen Abweichendes bestimmt ist


8. Haftung


8.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.


8.2. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.


8.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem Auftragnehmer zurechenbarem Verlust des Lebens des Kunden.


9. Schutzrechte


9.1. Der Kunde wird Riesterer unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte durch die gelieferten Produkte informieren.


9.2. Der Kunden hat Riesterer bei der Verteidigung seiner Schutzrechte die erforderliche Hilfe zu leisten.


9.3. Ist der Kunde durch Rechte Dritter an der Nutzung der gelieferten Produkte gehindert, wird

Riesterer nach seiner Wahl dem Kunden das Recht zum Gebrauch verschaffen oder die Produkte durch andere, Drittrechte nicht verletzende Produkte ersetzen.


9.4. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht in diesen Bedingungen anderes bestimmt ist.


10. Montage


10.1. Der Kunde hat auf seine Kosten Maurer-, Stemm- und Spitzarbeiten auszuführen, soweit etwas abweichendes im Rahmen des Auftrages nicht vereinbart ist. Der Kunde hat die elektrischen Anschlüsse sowie die notwendigen Anschlüsse für elektrischen Strom und die Lieferung des Stroms während der Dauer der Montagearbeiten auf seine Kosten zu gewährleisten.


10.2. Der Kunde stellt sicher, dass zum vereinbarten Montagetermin und während der Dauer der Montage das Bauobjekt durch die Monteure von Riesterer ungehindert betreten und mit Baustellenfahrzeugen mit einer Nutzlast bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht angefahren werden kann.


10.3. Bei Inneneinrichtungsarbeiten muss vor Beginn der Arbeiten, soweit etwas abweichendes nicht vereinbart ist, alle für die Montage notwendigen Bedingungen geschaffen sein, insbesondere müssen alle Maurer-, Gipser-, Fußboden- und Deckenarbeiten sowie die sonstigen Vorarbeiten soweit fertiggestellt sein, dass die Montage sofort nach Ankunft der Monteure von Riesterer beginnen kann. Der Kunde haftet für alle aus etwaiger unrichtiger Lage oder Ausführung der Fundamente sowie Nichteinhaltung der Montagebedingungen sich ergebender weiterer Kosten.


11. Allgemeine Bestimmungen


11.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.


11.2. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese unter Berücksichtigung der sonstigen Bestimmungen durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nähesten kommt.


11.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen Riesterer und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich. Die

Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen.


11.4. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Freiburg/Baden vereinbart mit der Maßgabe, dass wir den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen können.

Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.


11.5. Dem Kunden ist bekannt, dass in unserem Geschäftsgang seine persönlichen Daten geschäftsnotwendig erfasst und bearbeitet werden. Hierin willigt der Kunde ein und gilt als benachrichtigt im Sinne von § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.